Hauskehrichtsammlung

Abholtag des Kehrichttransportunternehmers ist der Donnerstag (sollte der Donnerstag ein Feiertag sein, wird am Vortag eingesammelt).

Auf dem Gebiet der Gemeinde Salgesch sind die Abfallsäcke jeweils am Donnerstag ab 06.00 Uhr an den dafür vorgesehenen Sammelplätzen in Ihrer Nähe zu deponieren.
Achtung: Bitte die Abfälle wegen den Mardern, Füchsen, Katzen und Hunden, nicht am Abend vorher deponieren.
Fehlbare werden angezeigt und gebüsst.
Der Inhaber von Abfällen hat die Abfälle an der Quelle so zu trennen, dass:
  • Wiederverwendbare oder wiederverwertbare Abfälle wiederverwendet bzw. wiederverwertet werden können.
  • Andere Abfälle über eine geeignete und umweltfreundliche Anlage entsorgt werden können.

Er trägt die Kosten der im Reglement beschriebenen Anwendungsmassnahmen

Alle natürlichen oder juristischen Personen (Industrieunternehmen, Handwerkerbetriebe oder Dienstleister, Handel, Landwirtschaft, öffentliche Verwaltungen usw.), die in der Gemeinde, auch temporär, wohnhaft bzw. angesiedelt sind, müssen unter Vorbehalt der Artikel 7, 15, 16 und 17 des Reglements die kommunalen Abfalldienste und -anlagen benutzen.

Personen, die nicht auf Gemeindegebiet wohnhaft sind, dürfen die Sammelstellen nicht benutzen bzw. ihre zur Sammlung bestimmten Abfälle nicht hinterlegen; vorbehalten bleiben die durch die interkommunale Vereinbarung definierten Abfälle. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft.

Warenhäuser, Handelscenter und ähnliche Unternehmen müssen ihren Kunden auf ihre Kosten die nötigen Anlagen zur Sammlung und Sortierung des aus ihrem Produktsortiment herkommenden Abfalls zur Verfügung stellen.

Kontakt

Stefan Schmidt
gemeinde@salgesch.ch

Abfallarten