Abmelden bei der Gemeinde

Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein).

Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen.