Einbürgerungsverfahren/Gemeinde

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich. In vielen Kantonen sind die Gemeinden dafür zuständig. In unserem Kanton/unserer Gemeinde gelten folgende Regeln:

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Als erste Instanz für die Einbürgerung, ist die Einbürgerungskommission des Gemeinderates zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
Geburtsscheine
  • Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
  • Wohnsitzzeugnisse
  • Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
  • Bescheinigung des Steueramtes

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Bitte wenden Sie sich für Fragen direkt an das Zivilstandsamt.