Ausübung des Rechts der brieflichen Stimmabgabe

11. Oktober 2021
Die Dienstelle für innere und kommunale Angelgenheit erinnert aufgrund der hohen Anzahl ungültiger Stimmzettel anlässlich der Abstimmung vom 13. Juni 2021 nochmals an die Regeln für eine gültige briefliche Abstimmung:

Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die offiziellen Stimmunterlgen verwenden!
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde) müssen Sie zwingend:

  • Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
  • das Rücksendungsblatt unterschreiben
  • (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
  • Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist nicht möglich die Sendungen mehrere Stimmenden in einem einzigen Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
  • Stimmen Sie durch HInterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des Gemeindegebäudes einwerfen.
  • Wichtig: wenn Sie Ihren Sat selbstklebende Etiketten verloren haben, können Sie schriftlich bei der Gemeinde (gemeinde@salgesch.ch) einen neuen Satz beantragen.