Informationen Siedlungsabfälle der Gemeinde Salgesch

20. Dezember 2017
Entsorgung von Haushaltsabfällen auf dem Gebiet der Gemeinde Salgesch ab dem 1.Januar 2018.
Sämtliche Haushaltabfälle müssen ab dem 1. Januar 2018 in den Gebührensäcken zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Die Herstellung und Abgabe der Gebührensäcke erfolgt ausschliesslich durch die Gemeindeverwaltung Salgesch.
Die Gebührensäcke werden im Lebensmittelgeschäft (Konsum) in Salgesch verkauft. Defekte neue Gebührensäcke können an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden und werden ersetzt.
Nachstehend die verschiedenen Grössen und entsprechenden Gewichtsobergrenzen:
 Grössen 17 Liter 35 Liter 60 Liter 110 Liter
 Max. Gewicht ca. 4 kg. 7 kg. 15 kg. 25 kg.

Grundsätzlich unterscheidet man drei Möglichkeiten der Entsorgung von Haushaltsabfall:
  1. Verwendung des gebührenpflichtigen Kehrichtsackes, welcher jeweils am Donnerstag an den vorgesehenen Sammelplätzen bereitgestellt werden. 
  2. Gebührenpflichtige Kehrichtsäcke werden in einem genormten Container gesammelt und jeweils am Donnerstag an den vorgesehenen Sammelplätzen bereitgestellt. Grundsätzlich sind für das Bereitstellen der Gebührensäcke in Container, nur genormte Container der Grösse 800lt zugelassen. Der Abfall darf nur in Gebührensäcke verpackt in diese Container gelegt werden. Wird von der Verwaltung ein Fehlverhalten in einem Container festgestellt, und der Besitzer kann nicht eindeutig ermittelt werden, so wird die Containergemeinschaft solidarisch gebüsst.
  3. Der Haushaltsabfall wird in einem genormten Container ohne die Verwendung der gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke gesammelt und jeweils am Donnerstag an den vorgesehenen Sammelplätzen bereitgestellt. Dieser Container wird durch die Transportfirma gewogen. Dieser meldet dies der Gemeindeverwaltung, welche dem Besitzer die entsorgte Abfallmenge in Tonnen gemäss Tarifliste einmal jährlich fakturiert. 
Der Gemeinderat setzt die proportionale Gebühr für die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke fest. Die Tarife setzen sich aus den Entsorgungs- und Transportkosten zusammen. Die Tarife werden im Dezember für das nachfolgende Jahr definiert.

In Haushalten mit Kindern unter 4 Jahren kann der gesetzliche Erziehungsberechtigte pro Jahr und Kind dreissig Gebührensäcke der Grösse 35lt, auf der Verwaltung unentgeltlich beziehen.
 

Einführung Gebührensäcke ab 01.01.2018
Name
Merkblatt_Abfallentsorgung_in_Salgesch.pdf Download 0 Merkblatt_Abfallentsorgung_in_Salgesch.pdf
Flyer_Kehrichttarife_u._Sammelstellen_2018.pdf Download 1 Flyer_Kehrichttarife_u._Sammelstellen_2018.pdf
Schnellubersicht_Abfall.pdf Download 2 Schnellubersicht_Abfall.pdf