Bauwesen: Informationsblatt Erdgas-Hochdruckleitung - Vorgehensweise bei Baugesuche

14. Februar 2019

Die Firma Swissgas informiert alle Bauherren:

Achtung Erdgas-Hochdruckleitung! Im Sicherheitsstreifen dürfen keine Arbeiten ohne Bewilligung durchgeführt werden. Basierend auf der Rohrleitungsverordnung sind Bauvorhaben innerhalb eines Streifens von 2 x 10 m (lichte Weite) beidseits einer Erdgashochdruckleitung bewilligungspflichtig. 

Der Bau und Betrieb der Erdgasleitungen unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften bezüglcih Sicherheit, regelmässiger Kontrollen des Leitungstrassees sowie periodischer Kontrollen und Revisionen der Rohrleitungsanlagen. 

Detaillierte Angaben finden Sie in den Anhängen dieser Mitteilung.

Name
Visio-AA_25003__25004_Informationsblatt_Baugesuche_sind_notwendig_fur_DE-FR_2.vsd.pdf Download 0 Visio-AA_25003__25004_Informationsblatt_Baugesuche_sind_notwendig_fur_DE-FR_2.vsd.pdf
Baugesuchsformular.pdf Download 1 Baugesuchsformular.pdf
Bauvorhaben_Dritter.pdf Download 2 Bauvorhaben_Dritter.pdf
Datenbezugsformular.pdf Download 3 Datenbezugsformular.pdf