Abänderung Anwendungsvorschriften zum Reglement der Abfallbewirtschaftung

3. Dezember 2019

Der Gemeinderat genehmigt an seiner Sitzung vom 28. November 2019 nachfolgende Abänderung der Anwendungsvorschriften zum Reglement der Abfallbewirtschaftung vom
17. Oktober 2017:


Artikel 6 Abschnitt 7:

bisherige Textpassage:
Jeder Eigentümer einer Identifizierungskarte hat pro Jahr ein Gewichtsguthaben von 2 Tonnen zur Abgabe von Abfall in die Kehrichtdeponie

Neue Textpassage:
Jeder Eigentümer einer Identifizierungskarte hat pro Jahr ein Gewichtsguthaben von
1 Tonne zur Abgabe von Abfall in die Kehrichtdeponie

Die Umsetzung dieser Abänderung erfolgt ab dem 01.01.2020 für das Rechnungsjahr 2020.

Name
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