Abänderung Anwendungsvorschriften zum Reglement der Abfallbewirtschaftung
Der Gemeinderat genehmigt an seiner Sitzung vom 28. November 2019 nachfolgende Abänderung der Anwendungsvorschriften zum Reglement der Abfallbewirtschaftung vom
17. Oktober 2017:
Artikel 6 Abschnitt 7:
bisherige Textpassage:
Jeder Eigentümer einer Identifizierungskarte hat pro Jahr ein Gewichtsguthaben von 2 Tonnen zur Abgabe von Abfall in die Kehrichtdeponie
Neue Textpassage:
Jeder Eigentümer einer Identifizierungskarte hat pro Jahr ein Gewichtsguthaben von
1 Tonne zur Abgabe von Abfall in die Kehrichtdeponie
Die Umsetzung dieser Abänderung erfolgt ab dem 01.01.2020 für das Rechnungsjahr 2020.
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