Einheimischen-Ausweis
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Der Einheimischen-Ausweis im handlichen Kredit-Kartenformat ist 5 Jahre gültig und muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers. Anspruch auf den Einheimischen-Ausweis haben Personen, die in Salgesch den melderechtlichen Wohnsitz haben und steuerpflichtig auf das Erwerbs-Einkommen sind. Sie erhalten den Einheimischen-Ausweis am Schalter der Gemeindekanzlei Salgesch.
Preis: 10 Fr.
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