Abmeldung Fremdenkontrolle
Zuständiges Amt: Fremdenkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, benötigen wir von Ihnen: •Ausländerausweis im Orginal •genaue Adresse des neuen Wohnortes •Wegzugsdatum Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
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