Sanierung Rebbewässerung Salgesch
Rebbewässerung Salgesch
Öffentliche Planauflage – Strukturverbesserungsprojekt:
Sanierung Rebbewässerung Salgesch, Salgesch
Titel der Planauflage: Strukturverbesserungsprojekt: Sanierung Rebbewässerung Salgesch
Projektbeschreibung Gesuchsteller: Gemeinde Salgesch
Projektverfasser: Ingenieur- und Geometerbüro Cordonier & Rey SA, Sierre
Vorhaben: Sanierung Rebbewässerung Salgesch
Grundeigentümer: Diverse Koordinaten: 2'610'606 – 1'129'453
Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Übriges Gemeindegebiet, Verkehrszone, Wald
Auflageakten: Projektpläne, technischer Bericht, Kostenvoranschlag und Umweltbericht: Sanierung des Bewässerungsnetzes (215 ha), Erstellung von drei Pumpstationen inkl. elektrischer Anlagen
Rechtsmittel / Einsichtnahme: In Anwendung von Artikel 17 der Verordnung vom 20. Juni 2007 über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (kVLw) liegt im Einvernehmen mit der Dienststelle für Landwirtschaft, Amt für Strukturverbesserungen, das Bauprojekt des nachgenannten Vorhabens zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Mit der öffentlichen Auflage des Bauprojektes werden auch die Verfahren für alle erforderlichen Spezialbewilligungen eingeleitet, namentlich für:
- die Erteilung der bau- und raumplanungsrechtlichen Bewilligung
- die Bewilligung für eine nachteilige Waldnutzung
- die Bewilligung für eine Wasserentnahme aus einem oberirdischen oder unterirdischen Gewässer
- die Bewilligung für das Bauen im Gewässerraum
Auflagezeit und –ort: Freitag, den 3. November 2023 bis Montag, den 4. Dezember 2023 während den ortsüblichen Öffnungszeiten auf der Kanzlei der Gemeinde Salgesch. Einsprachen zu den Auflageakten sind innert 30 Tagen seit Auflagebeginn, d.h. bis spätestens am Montag, den 4. Dezember 2023 (Datum Poststempel) mit eingeschriebenem Brief, begründet und im Doppel an das Landwirtschaftszentrum Visp, Amt für Strukturverbesserungen, Postfach 368, 3930 Visp, zu richten. In den Einsprachen ist darzulegen, welche Projektbereiche und Spezialgesetze Gegenstand der Einsprache bilden.
Das Vorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Die Einsprachelegitimation der Organisationen richtet sich nach Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (LwG).
Kontaktstelle Gemeinde Salgesch Kirchstrasse 6 3970 Salgesch
Frist Ablauf der Frist: 04.12.2023
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BA-VS10-0000000265 Publikation digitales Amtsblatt 31.10.2023 | Download | 0 | BA-VS10-0000000265 Publikation digitales Amtsblatt 31.10.2023 |