Beglaubigungen

Die Gemeindekanzlei beglaubigt Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien. Zuständig dafür ist der Gemeindepräsident bzw. der Gemeindevizepräsident. Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich an unserem Schalter erscheinen.

Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen:
•ein amtliches Ausweispapier
•das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
•das Aktenstück ist von der zu beglaubigenden Person zu unterzeichnen

Preis

10.00 Fr.