Weinbau - Informationen zur Goldgelben Vergilbung (GGV)

Vergilbung

Pflanzenschutzmitteilung Nr. 23 vom 2. Dezember 2016
Weinbau
Ende Oktober wurde im Kanton Wallis der erste Befall einer Rebe durch die Goldgelbe Vergilbung (GGV) entdeckt, dies im Rahmen einer durch die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft durchgeführten Routinekontrolle. Von allen Proben, die von Reben mit typischen Symptomen einer Vergilbungskrankheit entnommen worden sind, sind zwei mit dem Verursacher der GGV gefunden worden (Phytoplasma). Die Analysen wurden von Agroscope durchgeführt.
Die GGV ist eine hochgefährliche Krankheit, welche epidemischen Charakter annehmen kann und die befallenen Reben absterben lässt. In der Schweiz trat die Krankheit zum ersten Mal im Jahr 2004 im Tessin auf. Zum heutigen Zeitpunkt ist die GGV in 90% der Rebbaugemeinden des Tessins vorzufinden. Ein weiterer Infektionsherd wurde letztes Jahr im Lavaux (Blonay und La Tour-de-Peilz) identifiziert.
Aufgrund ihrer potenziellen Gefahr, ist die GGV als «Quarantäneorganismus» klassifiziert und muss obligatorisch bekämpft werden. Die Krankheit wird von einem Vektor übertragen, der im direkten Zusammenhang mit der Rebe steht; der amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus). Das Insekt wurde zum ersten Mal im Mittelwallis im Jahre 2013 eingefangen. Die diesjährigen Fangzahlen bestätigen seine Anwesenheit flussabwärts von Turtmann, jedoch ist die Populationsdichte relativ gering. Der Mensch spielt eine wesentliche Rolle in der Verbreitung der Krankheit, hauptsächlich durch den Gebrauch von kontaminiertem Pflanzenmaterial (Setzlinge, Unterlagen, Unterlagenholz). In Anwesenheit des Vektors reicht es aus, eine einzelne, mit dem Phytoplasma befallene Rebe, einzuführen. Die Krankheit wird danach ungehindert durch den Vektor weiterverbreitet.
Die drei typischen Symptome der Goldgelben Vergilbung tauchen jeweils vornehmlich ab August auf und bleiben bis zum Abfallen des Laubes: Verfärbung der Blätter mit gleichzeitigem Einrollen zur Blattunterseite hin, Austrocknen oder Welken der Traube, ausbleibende Verholzung der Zweige.
Eine andere Rebkrankheit, die Schwarzholzkrankheit, hat exakt die gleichen Symptome, ist aber viel harmloser. Deren Verbreitung erfolgt nicht epidemisch, da der Vektor zur Neuinfizierung fehlt. Jedoch kann sie die Anwesenheit der GGV kaschieren, deshalb empfehlen wir das Ausreissen der mit der Schwarzholzkrankheit befallenen Reben.
Bis anhin existiert keine Behandlungsmethode gegen die Goldgelbe Vergilbung. Der Kanton Wallis, der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst und Agroscope arbeiten eng zusammen mit dem Ziel, die GGV aus dem Weinberg zu eliminieren, dies mit folgenden Massnahmen:


Entfernen von befallenen Reben
Blockieren des Verkaufs von Pflanzenmaterial aus kontaminierten Regionen
Bekämpfen des Vektors im Umkreis von 500 Meter um den Infektionsherd
Aufmerksames Überwachen des Weinberges um Neuinfektionen rasch zu identifizieren

Des Weiteren ist das ausschliessliche Bepflanzen mit gesundem Pflanzenmaterial (Setzlinge mit einem Pflanzenpass ZP-d4) bereits obligatorisch im Wallis. Diese Anforderung gilt auch für sämtliche Setzlinge, die aus Garden Centers stammen. Ein aufmerksames Überwachen sowie das unmittelbare Melden von Verdachtsfällen durch Rebeigentümer, bzw. –bewirtschafter gehört ebenfalls zu den Bekämpfungsmassnahmen.
Die Baumschulgärnter sowie weitere direktbetroffene Personen werden brieflich und durch Informationsveranstaltungen über die zu ergreifenden Massnahmen in Kenntnis gesetzt.
Kantonale Dienststelle für Landwirtschaft - Stéphane Emery und Mauro Genini

Weitere Informationen finden Sie unter der Internetseite des Bundes
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-52012.html

Informationen

Datum
17. Mai 2017
Herausgeber/-in
Rebbaukommission Gemeinde Salgesch
Autor/-in
Vitival

Dokumente

Name
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