Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen

Die Gesuche für das bevorstehende Schuljahr (Schulbeginn ab Herbst dieses Jahres) müssen beim Departement für Volkswirtschaft und Bildung, Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen, innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:

bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres für das Herbstsemester oder für das ganze Schuljahr;

bis zum 30. April des Folgejahres für das Frühlingssemester.

Die Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen hat den Auftrag, die Gesetzgebung im Stipendienwesen (dazu zählen Stipendien und Ausbildungsdarlehen) umzusetzen.

Mit der Gewährung von Stipendien und Ausbildungsdarlehen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Chancengleichheit fördern
  • Zugang zur Bildung erleichtern
  • während der Ausbildung angemessene Lebensbedingungen sicherstellen
  • freie Berufs- und Bildungswahl (sowie freie Wahl der Bildungseinrichtung) ermöglichen
  • Mobilität fördern

Stipendien und Ausbildungsdarlehen werden nur ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person und ihrer Eltern nicht ausreicht. Massgebend ist dabei die Berechnung, die sich in Anwendung der rechtlichen Grundlage ergibt.

Kontakt

Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Departement für Volkswirtschaft und Bildung Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1950 Sitten

Tel. 027 606 40 85
bourses-formations@admin.vs.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: Vormittag: 8:30 – 11:30
Name
Gesuch_um_Stipendium_und_Darlehen_2023-2024_DE.pdf Download 0 Gesuch_um_Stipendium_und_Darlehen_2023-2024_DE.pdf
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