Abstimmungen und Wahlen
Das Abstimmungsmaterial wird jeweils frühzeitig durch die Gemeindeverwaltung an die StimmbürgerInnen zugestellt.
Wir verweisen auf die untenstehenden Abstimmungstermine welche der Bund jährlich vorgibt:
Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die offiziellen Stimmunterlagen verwenden!
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde) müssen Sie zwingend:
- Das Rücksendungsblatt unterschreiben;
- (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist nicht möglich die Sendungen mehrere Stimmenden in einem einzigen Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
- Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des Gemeindegebäudes einwerfen.
Kommende Abstimmungen und Wahlen
| Datum | Titel |
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Vergangene Abstimmungen und Wahlen
| Datum | Titel |
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