Neuer Pass

Personen, die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, haben Anspruch auf Ausstellung eines Schweizer Passes, sofern kein Verweigerungs- oder Entzugsgrund vorliegt. Man darf insgesamt nur einen Schweizer Pass besitzen.

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Pass und Identitätskarte können Sie (auch als Kombi) in Ihrem Wohnsitzkanton online, telefonisch oder bei der Passstelle beantragen.

Benötigen Sie nur eine Identitätskarte, können Sie diese je nach Kanton bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Passstelle beantragen.
Der Schweizer Pass kann ausschliesslich nur online beantragt werden.