Schiesspflicht

Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden.
Die Gemeinde Salgesch ist dem Schiessstand Guttet-Feschel angeschlossen. Angehörige der Armee können somit im Schiessstand Feschel ihre Schiesspflicht erfüllen.