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Einwohnergemeinde Salgesch


In der kantonalen Gesetzgebung vom 5. Februar 2004 werden die Befugnisse der öffentlichrechtlichen Körperschaften geregelt.

Unter Vorbehalt der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung besitzt die Einwohnergemiende namentlich folgende Befugnisse:
  • die Verwaltung und die Kontrolle der Gemeindefinanzen;
  • die Ortspolizei;
  • die Ortsplanung und das Bauwesen;
  • den Bau und Unterhalt der kommunalen Gebäude, Gassen, Strassen und Wege;
  • die Trinkwasserversorgung, die Ableitung und Behandlung der Abwasser, die Kehrichtbehandlung;
  • den Feuer- und Zivilschutz;
  • den Umweltschutz;
  • den Unterricht im Kindergarten, in den Primar- und Orientierungsschulen;
  • die Förderung der sozialen Wohlfahrt;
  • das Sozialhilfe- und Vormundschaftswesen;
  • die Förderung der kulturellen und sportlichen Tätigkeiten;
  • die Förderung der lokalen Wirtschaft;
  • die Energieversorgung;
  • die Einwohnerkontrolle;
  • der Entscheid von Massnahmen in eventuellen Notfällen für die Versorgung mit Energie, Nahrungsmitteln und anderen absolut notwendigen Produkten.


Organe der Einwohnergemeinde:

  • die Urversammlung
  • der Gemeinderat
  • der Präsident
  • die Kommissionen
  • die Revisionsinstanzen
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