Einwohnergemeinde Salgesch
In der kantonalen Gesetzgebung vom 5. Februar 2004 werden die Befugnisse der öffentlichrechtlichen Körperschaften geregelt.
Unter Vorbehalt der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung besitzt die Einwohnergemiende namentlich folgende Befugnisse: - die Verwaltung und die Kontrolle der Gemeindefinanzen;
- die Ortspolizei;
- die Ortsplanung und das Bauwesen;
- den Bau und Unterhalt der kommunalen Gebäude, Gassen, Strassen und Wege;
- die Trinkwasserversorgung, die Ableitung und Behandlung der Abwasser, die Kehrichtbehandlung;
- den Feuer- und Zivilschutz;
- den Umweltschutz;
- den Unterricht im Kindergarten, in den Primar- und Orientierungsschulen;
- die Förderung der sozialen Wohlfahrt;
- das Sozialhilfe- und Vormundschaftswesen;
- die Förderung der kulturellen und sportlichen Tätigkeiten;
- die Förderung der lokalen Wirtschaft;
- die Energieversorgung;
- die Einwohnerkontrolle;
- der Entscheid von Massnahmen in eventuellen Notfällen für die Versorgung mit Energie, Nahrungsmitteln und anderen absolut notwendigen Produkten.
Organe der Einwohnergemeinde: - die Urversammlung
- der Gemeinderat
- der Präsident
- die Kommissionen
- die Revisionsinstanzen
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Organigramm_Gemeinde_Salgesch_2021_.pdf (35.4 kB) |