https://www.salgesch-gemeinde.ch/de/verwaltung/abfall/abfalldaten/
24.03.2023 21:09:33
Reguläre Sammlungen
Hauskehrichtsammlung Der Inhaber von Abfällen hat die Abfälle an der Quelle so zu trennen, dass:
Er trägt die Kosten der im Reglement beschriebenen Anwendungsmassnahmen Alle natürlichen oder juristischen Personen (Industrieunternehmen, Handwerkerbetriebe oder Dienstleister, Handel, Landwirtschaft, öffentliche Verwaltungen usw.), die in der Gemeinde, auch temporär, wohnhaft bzw. angesiedelt sind, müssen unter Vorbehalt der Artikel 7, 15, 16 und 17 des Reglements die kommunalen Abfalldienste und -anlagen benutzen. Personen, die nicht auf Gemeindegebiet wohnhaft sind, dürfen die Sammelstellen nicht benutzen bzw. ihre zur Sammlung bestimmten Abfälle nicht hinterlegen; vorbehalten bleiben die durch die interkommunale Vereinbarung definierten Abfälle. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Warenhäuser, Handelscenter und ähnliche Unternehmen müssen ihren Kunden auf ihre Kosten die nötigen Anlagen zur Sammlung und Sortierung des aus ihrem Produktsortiment herkommenden Abfalls zur Verfügung stellen. |
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Papier- und Kartonsammlungen In die Papiersammlung gehören: Nur sauberes Papier wie Zeitungen, Illustrierte, Drucksachen, Bücher usw. gebündelt bereitstellen. Nicht in Plastiksäcken bereitstellen! Nicht in die Papiersammlung gehören: Milch- und Getränkepackungen, beschichtetes Papier, Kleber, Etiketten, Plastik, Couverts mit Sichtfenster usw. In die Kartonsammlung gehören: Saubere Kartonverpackungen, Tragtaschen, Wellkarton usw. (Recycling-Symbol). Flach pressen, bündeln, keine Fremdstoffe wie Klebebänder usw.! Nicht in die Sammlung gehören: Mit Haushaltkehricht-Symbol gekennzeichnete Kartons, z.B. Getränke-Tetrapak, Waschmittelkartons usw. |
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