Abmeldung / Wegzug
Wer die Gemeinde Salgesch verlässt, hat sich vor dem Wegzug bzw. spätestens innert 14 Tagen nach seinem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Aktionen
Verantwortliche Person: Marina Seematter Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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